Zugehörigkeit zum Kloster Rüti

Bereits in einem päpstlichen Dokument aus dem Jahre 1250 ist die Zugehörigkeit von Oberdürnten zum Kloster Rüti beurkundet. 1286 verkaufte dann Gräfin Elisabeth von Rapperswil ihren Hof in Oberdürnten mit den dazu gehörenden Rechten - insbesondere mit der niedrigen Gerichtsbarkeit - dem Kloster Rüti.

In Niederdürnten und Tann gelang es dem Kloster Rüti dagegen nicht so recht, mit der Aneignung von Gütern Fuss zu fassen. Mit der Kirche aber war Rüti in Dürnten nicht schlecht ausgestattet. 1359 erhielt das Kloster das Patronatsrecht über die Kirche Dürnten - als Entschädigung für die schweren Schäden, die Rüti in der Auseinandersetzung zwischen Österreich und Zürich erlitten hatte.

Rüti und Umgebung befanden sich zu dieser Zeit in einer sehr ungemütlichen Lage - im Grenzbereich zwischen den beiden oben genannten rivalisierenden Mächten. So war dieser Teil der Zürcher Landschaft immer wieder das Ziel von Plünderungen und Verwüstungen. Besonders die ländliche Bevölkerung hatte darunter sehr zu leiden.

Mit der Übetragung des Paronatsrechts für die Kirche Dürnten und der Einverleibung dieser Kirche in das Kloster Rüti erhielt dieses das Recht, künftig den Dürntner Priester vorzuschlagen, wofür dem Kloster für dessen Entlöhnung Abgaben aus Dürnten zustanden.